Hans Holbein der Jüngere

Das Wappen Freiburgs, bekrönt mit einem Helm mit Pfauenfedern in reich geschmückter Bogenarchitektur (Druckstock), 1519

Über das Objekt

Die Stadt beauftragte den Humanisten und berühmten Juristen Ulrich Zasius 1502 mit der Neufassung des Stadtrechts, das 1520 bei Adam Petry in Basel gedruckt wurde. Es galt als gesetzgeberische Meisterleistung. Hans Holbein der Jüngere schuf 1519 im Auftrag der Stadt drei Holzstöcke für die Titelblätter. Zwei davon wurden für den Druck verwendet.
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Der berühmte Jurist Ulrich Zasius (1461-1535) gehörte zum Kreis der Humanisten, deren Ideen durch ihre Bücher weite Verbreitung fanden. Vor seiner Tätigkeit als Professor an der Freiburger Universität war er lange Jahre Rats- und Gerichtsschreiber und Rechtskonsulent (juristischer Berater) der Stadt. Diese beauftragte Zasius mit der Neufassung des Stadtrechts, das 1520 bei Adam Petry in Basel gedruckt wurde. Hans Holbein der Jüngere entwarf 1519 Vorlagen für drei Holzschnitt-Illustrationen, von denen zwei für das Buch verwendet wurden: Auf dem Titelblatt halten zwei Löwen die Wappen der Stadt (unten) und des Hauses Österreich (oben), während das Frontispiz in reicher Architekturrahmung die thronende Muttergottes zwischen den Stadtpatronen Lambertus und Georg zeigt. Von letzterer Darstellung hat sich der Druckstock erhalten, ebenso zu einer weiteren, allerdings nicht verwendeten Illustration, die inmitten eines Architekturrahmens nochmals das festlich geschmückte Stadtwappen herausstellt, hier bekrönt von einem Helm mit Pfauenfedern.

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