Vier „Grafen von Freiburg“, um 1270
Die Figuren stammen von der Basiszone des Freiburger Münsterturms. Zwei blickten nach Westen, je eine nach Norden und Süden. Man vermutet in ihnen Darstellungen der Stadtherren, der Grafen von Freiburg. Der älteste, wohl Konrad I., verkörpert die richterliche Gewalt. Die Originale sind am Münster durch Kopien ersetzt.
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Grafen von Freiburg nennt man die vier thronenden Figuren, die unten am Münsterturm an den wuchtigen Strebepfeilern in tabernakelartigen Gehäusen aufgestellt wurden (sie sind heute durch Kopien ersetzt, die Originale im Augustinermuseum). Zwei Männer, die einen barettartigen Fürstenhut tragen, blicken nach Westen, zwei jüngere, noch jugendlich wirkende schauen nach Norden und Süden. Die Adlerbrosche auf der Brust, auf die sie durch den Griff zum Mantelriemen demonstrativ aufmerksam machen, zeigt das Wappen der Grafen von Freiburg-Urach. Nach dem Tod des letzten Zähringers 1218 war den Urachern die Herrschaft über die Stadt als Erbe zugefallen. Der reifste und energischste des Viererkollegiums, der als Ranghöchster seinen Platz rechts neben dem Portal zur Vorhalle einnimmt, tritt in der Pose eines Richters, mit übereinandergeschlagenen Beinen, auf. Mit der Rechten hält er den Griff des in der Scheide steckenden Schwerts gefasst und gibt damit zu erkennen, dass er es ist, der das Recht vollstreckt und darüber wacht, dass es geachtet wird. Er wird gemeinhin als idealisiertes Abbild Graf Konrads I., der von 1237 - 1271 regierte, gedeutet. Die Vorhalle selbst war allem Anschein nach zunächst als Sitzungsort des seit jeher im Chor tagenden Grafengerichts vorgesehen, hat diesem Zweck aber niemals gedient, weil schon bei der mutmaßlichen Turmvollendung die Gerichtsbarkeit auf die städtische Obrigkeit übergegangen war. (Detlef Zinke)