Grüne Meeresschildkröte
Über das Objekt
Faunengruppen faszinierten die Besuchenden, denn sie vermittelten eine gewisse Art von "Natürlichkeit". Tier- und auch Pflanzenarten waren zwar unnatürlich dicht, auf sehr engem Raum, dennoch mit dem Anschein eines Zusammenlebens präsentiert. Dies vermittelte den Eindruck eines Netzwerkes und gewissermaßen eines Biodiversitätsgefüges, auch oder gerade, weil die meisten Besuchenden diese Artenvielfalt selbst nicht erleben konnten. Diese Präsentation sensibilisierte für den Umgang mit Natur, mit unserem Einwirken auf diese. Zugrunde lag das auch heute noch gültige Prinzip, dass man nur achten und schützen kann, was man kennt. Beim Publikum waren sie wegen ihrer Anschaulichkeit äußerst beliebt.
Der Panzer einer Grünen Meerschildkröte ist oval bis herzförmig und kann bis zu 1,40 Meter lang werden, die Weibchen sind größer als die Männchen. Grüne Meeresschildkröten leben einzelgängerisch in tropischen und suptropischen Meeren. Nur die Weibchen kommen zur Eiablage an Land und zwar an den gleichen Strand ihrer eigenen Geburt. Jedes Weibchen legt mehrere Gelege mit bis zu 100 tischtennisballgroßen Eiern pro Nest in den Sand. Je nach Temperatur entwickeln sich männliche (28 °C) oder weibliche (32 °C) Tiere, die nach zwei bis drei Monaten schlüpfen und selbstständig ins Meer wandern. Die Jungtiere sind Fleischfresser und ernähren sich beispielsweise von Kalmaren, Fischeiern und Schwämmen. Erwachsene Tiere sind Pflanzenfresser und bevorzugen Seegras. Die Grüne Meeresschildkröte wurde durch Bejagung zur Ei- und Fleischgewinnung extrem dezimiert. Daher auch ihr Synonym "Suppenschildkröte". Sie steht seit 1977 unter höchstem Schutz. Dennoch gilt ihr Fleisch weiterhin als Delikatesse. Außerdem wird ihr Lebensraum durch Verschmutzung bedroht, die Strände zur Eiablage verbaut oder die Gelege geleert. Auch die globale Temperaturerhöhung ist problematisch, da dadurch nur noch Weibchen schlüpfen und ein extremes Ungleichgewicht in der Geschlechterverteilung entsteht.
Grüne Meeresschildkröten sind im Anhang I des Washingtoner Artenschutzabkommens, im Anhang A der Verordnung (EU) 2019/2117, im Anhang II der FFH-Richtlinie EG 2013/17 als prioritäre Art und im Anhang IV als streng bzw. besonders geschützt nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gelistet.