Der Freiburger Rappen war namensgebend für den Rappenmünzbund, einen über 180 Jahre währenden Münzverein am südlichen Oberrhein. Dieser folgte mehreren gescheiterten Versuchen ab 1377, einen größeren Münzgeltungsraum zu schaffen. 1403 kam zwischen dem Herzog von Österreich für den Breisgau, das südliche Elsass und den Sundgau sowie den Städten Basel, Colmar, Freiburg und Breisach ein Münzvertrag zustande, in dem sie den Wert der Münzen in Abhängigkeit vom Gewicht und dem Anteil an Silber (Feingehalt), das Münzbild, die Münzmenge sowie die technische Machart abstimmten. Die Münzen zeigen auf ihrer Vorderseite das Zeichen des jeweiligen Münzherrn bzw. der Münzstätte. Durch die Münzverträge wurden die kleinräumigen Geltungsbereiche der bisherigen Pfennige überwunden und ein zusammenhängender Währungs- und Wirtschaftsraum geschaffen.
Zunächst wurden nur zwei Münzsorten geschlagen, Rappen nach Freiburger und Stäbler im halben Wert nach Basler Vorbild, und zwar als einseitige Prägungen, sogenannte Brakteaten. Entsprechend dem Münzvertrag von 1425 tragen sie das Zeichen der Münzstätte bzw. des Landesherrn: Adlerkopf (Freiburg), Sechsberg (Breisach), Baselstab (Basel), Adler (Colmar), Wappen der Katharina von Burgund, Landgräfin im Elsass (Thann).
Der Zunahme des Geldverkehrs entsprechend kamen ab 1425 größere Silbermünzen hinzu, zunächst sogenannte Plapparte im Wert von 6 Rappen, 1462, 1480 und 1498 folgten weitere Münzsorten. Diese wurden nun beidseitig geprägt, mit dem Zeichen der Münzstätte auf der Vorderseite, auf der Rückseite mit einem Kreuz (bei Vierer und Doppelvierer) oder der Darstellung der Patronin bzw. des Patrons der Hauptkirche der Stadt: Muttergottes mit Jesuskind in Freiburg und Basel, St. Stephan in Breisach, St. Martin in Colmar, St. Theobald in Thann (bei Plappart, Groschen und Dicken).
1542 gestattete König Ferdinand I. dem Rappenmünzbund das Prägen von ganzen und halben Talern. Diese zeigen auf der Vorderseite das Zeichen der Münzstätte, auf der Rückseite den einfachen Adler des Königs. Mit 29,29 g hatten sie zwar nur das Gewicht von 77 Rappen, wegen ihrem hohen Anteil an Silber (891/1000 gegenüber 406/1000) aber den Wert von 170 Rappen.
Nach 1564 folgte der Münzbund bei den höheren Münzwerten der von Ferdinand als Kaiser 1559 initiierten Reichsmünzordnung mit dem Reichsguldiner zu 60 Kreuzern. Die neuen Münzsorten der vorderösterreichischen Städte Freiburg und Breisach zeigen ein Brustbild des Kaisers, in Basel und Colmar den doppelköpfigen Reichsadler. Von den bisherigen Ausgaben des Rappenmünzbundes durften nur noch die kleinen Sorten – Rappen- und Vierermünzen – weiter geprägt werden, wobei 2½ Rappen einem Kreuzer, ein Reichsguldiner dem Wert von 150 Rappen entsprach. Mit der Vereinheitlichung des Münzwesens auf Reichsebene war das Hauptanliegen des regionalen Münzbundes hinfällig geworden. 1584 löste er sich auf.
Die Münzprägung in Freiburg wurde 1589 eingestellt, doch 1602 wurde wieder ein städtischer Münzmeister berufen. In den 1620er Jahren kamen neben Kreuzer- und Talersorten auch Goldgulden zur Ausgabe. Die letzte Prägeperiode der Freiburger Münze begann nach 1704 und endete im Jahr 1739. Die Taler aus dieser Zeit zeichnen sich durch ihre aufwendigen Münzbilder aus. Sie wurden weniger für den normalen Geldumlauf als für Repräsentation und Geschenkzwecke hergestellt.
Wissenschaftliche Bearbeitung: Erik Roth (Januar 2021)